Die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen kann komplex wirken – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Grundsätzlich werden die Kosten unserer Leistungen zum großen Teil von den Leistungsträgern übernommen
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Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad werden die Kosten für pflegerische Leistungen anteilig oder vollständig erstattet.
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Krankenkassen
Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V wird in der Regel direkt von Ihrer Krankenkasse übernommen.
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Kommunale Zuschüsse
Land und Gemeinden beteiligen sich an Investitionskosten.
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Eigenanteil
Für bestimmte Zusatzleistungen, Pauschalen oder wenn die Leistungen den bewilligten Rahmen überschreiten, kann ein Eigenanteil entstehen.
Damit Sie keine Unsicherheit haben, erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Leistungen abgedeckt sind und wo gegebenenfalls Kosten für Sie selbst entstehen. So wissen Sie genau, womit Sie rechnen können.